Heute ist ein wichtiger Tag für den deutschen E-Commerce: Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs befindet sich auf der Zielgeraden. Heute wurde hierzu im Rechtsauschuss des Bundestages diskutiert, bevor es morgen in die Lesung in den Bundestag gebracht wird. Hierzu erklärt bevh-Justiziarin Eva Behling:
„Bei dem Gesetzesentwurf wurden viele Kriterien aufgenommen, die bereits 2017 in einem gemeinsamen Verbändeschreiben gefordert wurden.
Besonders begrüßenswert ist dabei die Einführung einer Liste für qualifizierte Wirtschaftsverbände, die zukünftig vom Bundesamt für Justiz geführt werden soll. Einziger Wermutstropfen dabei ist aktuell, dass die eingetragenen Wirtschaftsverbände ihre Mitglieder nicht offen legen müssen. Denn nur so hätten Abgemahnte die Möglichkeit, zum Zeitpunkt der Abmahnung zu überprüfen, ob entsprechende Mitglieder aus der Branche vorhanden sind, die zu ihm in einem Wettbewerbsverhältnis stehen. Auch der weitere Hauptansatzpunkt, die Reduzierung des finanziellen Anreizes, wurde berücksichtigt und der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für bestimmte Verstöße ausgeschlossen. Ebenso ist vorgesehen, dass bei unerheblichen Beeinträchtigungen eine Vertragsstrafe nicht mehr als 1.000 EUR betragen darf.
Im Kampf gegen den Abmahnmissbrauch, den der bevh 2017 initiiert hat, ist dies immerhin ein Knüppel zwischen die Beine der Abmahnindustrie."
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