An die Ausbildung zu E-Commerce-Kaufleuten schließt sich eine Weiterbildung zu E-Commerce-Fachwirtinnen/Fachwirten an, die eine Qualifikation auf DQR-Niveau 6 abbildet. Fachwirte werden damit befähigt, im E-Commerce-Arbeitsfeld auch Leitungsfunktionen zu übernehmen. Sie stehen damit auf einer Stufe mit einem hochschulischen Bachelor-Abschluss, unterscheiden sich jedoch von diesem durch die höhere berufspraktische Prägung in einer bestimmten Branche.
Zur erweiterten beruflichen Handlungsfähigkeit gehören im Einzelnen folgende Aufgaben:
- Steuern und Weiterentwickeln des E-Commerce im Unternehmen,
- Kalkulieren und Planen von nationalen und internationalen Geschäften im E-Commerce,
- Planen und Bewirtschaften des Waren- oder Dienstleistungssortiments im E-Commerce,
- Analysieren von Veränderungen des Kundenverhaltens, Beurteilen der Auswirkungen, Entwickeln und Durchsetzen von Verbesserungsmaßnahmen,
- Planen und Steuern von Online- und Multichannel-Marketingkonzepten,
- Kooperieren mit Geschäftspartnern und internen Unternehmensbereichen, Kommunikation kunden- und dienstleistungsorientiert Gestalten,
- Führen von Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung,
- Organisieren und Durchführen der Berufsausbildung,
- Analysieren der Ablauforganisation, Ableiten von Veränderungsoptionen sowie Einleiten von Verbesserungsmaßnahmen,
- Umsetzen des Qualitätsmanagements und Fördern der Nachhaltigkeit im E-Commerce.
Diese 10 Punkte wurden in insgesamt 4 „Handlungsbereichen“ gefasst:
- Strategien für den E-Commerce entwickeln
- E-Commerce-Prozesse gestalten
- Prozesse im E-Commerce analysieren und weiterentwickeln
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
Die "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im E-Commerce und Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce" wurde am 5. Dezember 2019 erlassen und ist am 17. Dezember 2019 mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten.