Arbeitspolitik und Fachkräfte-Entwicklung:

Fachwirt/in Im E-Commerce

An die Ausbildung zu E-Commerce-Kaufleuten schließt sich eine Weiterbildung zu E-Commerce-Fachwirtinnen/Fachwirten an, die eine Qualifikation auf DQR-Niveau 6 abbildet. Fachwirte werden damit befähigt, im E-Commerce-Arbeitsfeld auch Leitungsfunktionen zu übernehmen. Sie stehen damit auf einer Stufe mit einem hochschulischen Bachelor-Abschluss, unterscheiden sich jedoch von diesem durch die höhere berufspraktische Prägung in einer bestimmten Branche.

Zur erweiterten beruflichen Handlungsfähigkeit gehören im Einzelnen folgende Aufgaben:

  1. Steuern und Weiterentwickeln des E-Commerce im Unternehmen, 
  2. Kalkulieren und Planen von nationalen und internationalen Geschäften im E-Commerce, 
  3. Planen und Bewirtschaften des Waren- oder Dienstleistungssortiments im E-Commerce,
  4. Analysieren von Veränderungen des Kundenverhaltens, Beurteilen der Auswirkungen, Entwickeln und Durchsetzen von Verbesserungsmaßnahmen,
  5. Planen und Steuern von Online- und Multichannel-Marketingkonzepten,
  6. Kooperieren mit Geschäftspartnern und internen Unternehmensbereichen, Kommunikation kunden- und dienstleistungsorientiert Gestalten,
  7. Führen von Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung,
  8. Organisieren und Durchführen der Berufsausbildung,
  9. Analysieren der Ablauforganisation, Ableiten von Veränderungsoptionen sowie Einleiten von Verbesserungsmaßnahmen,
  10. Umsetzen des Qualitätsmanagements und Fördern der Nachhaltigkeit im E-Commerce.

 

Diese 10 Punkte wurden in insgesamt 4 „Handlungsbereichen“ gefasst:

  • Strategien für den E-Commerce entwickeln
  • E-Commerce-Prozesse gestalten
  • Prozesse im E-Commerce analysieren und weiterentwickeln
  • Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen

Die "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im E-Commerce und Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce" wurde am 5. Dezember 2019 erlassen und ist am 17. Dezember 2019 mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten.