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EU verabschiedet Digital Services Act: Verbraucherrecht schlägt Umweltschutz

Mit der Zustimmung des EU-Parlaments zum DSA ist eines der größten Regelwerke für das Internet der vergangenen 20 Jahre beschlossene Sache. Das Gesetzespaket hat u.a. das Ziel, Nutzer im Internet besser zu schützen, stößt sich aber gleichzeitig mit den Nachhaltigkeitsbemühungen vieler Onlinehändler, meint Alien Mulyk, Referentin Public Affairs beim bevh:

In der Diskussion um den DSA wurde der Umweltschutz komplett ausgeblendet. Dabei untergräbt er wichtige Nachhaltigkeitsbestrebungen der Plattformen. So führt das Verbot jeglicher Beeinflussung des Kundeverhaltens – sogenannter ‘Dark Patterns’ – dazu, dass sie auch auf Green Nudging verzichten müssen. Damit nimmt der DSA Plattformen ein wichtiges Instrument, um das Kaufverhalten ihrer Kunden in ökologisch sinnvollere Bahnen zu lenken. Nicht so beispielsweise in Kaufhäusern. Damit wird das Credo der EU-Kommission, dass der DSA online verbiete, was auch offline verboten ist, nicht erfüllt. Im Gegenteil: Der Kunde ist nun stationär schlechter „geschützt“ als online – außer natürlich vor seinen eigenen umweltschädlichen Kaufentscheidungen.


Wie Green Nudging Händlern ermöglicht, ihren Kunden bei ökologisch nachhaltigeren Entscheidungen zu helfen, kann in diesem Gutachten von Univ.-Prof. Dr. jur. Jürgen Kühling / RA Cornelius Sauerborn nachgelesen werden.