Mit dem sog. Schrems II-Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union sich beim Transfer von Daten außerhalb der EU nicht auf bestehende Standardvertragsklauseln verlassen dürfen. Im November 2020 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für neue Standardvertragsklauseln vorgelegt, die einen Schutz der Daten von EU-Bürgern vor Zugriffen von Behörden außerhalb des europäischen Rechtsraums sicherstellen sollen. Der bevh hat diesen Entwurf der Umsetzungsrichtlinie am 10. Dezember 2020 kommentiert.
Außerdem hat der Europäische Datenschutzausschuss Vorschläge für ergänzende Maßnahmen zu bestehenden Datentransfer-Tools vorgelegt. Der bevh hat diese Maßnahmen am 21. Dezember 2020 kommentiert.