Am 10. Januar 2017 hat die EU-Kommission den Entwurf für eine Überarbeitung der sog. E-Privacy-Richtlinie vorgelegt. Vorgeschlagen wird eine Verordnung, die dann unmittelbar Anwendung finden würde. Die bislang geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und zum Belästigungsschutz nach dem Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) würden ersatzlos entfallen. Auch der Umgang mit Cookies soll neu geregelt werden. Der Entwurf ist sehr restriktiv ausgestaltet und gestattet von wenigen Ausnahmen abgesehen die Verarbeitung von „Internetdaten“ nur auf Grundlage der Einwilligung des Users. Schnell war absehbar, dass der ursprüngliche Plan, die neue Verordnung zeitgleich mit der EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft zu setzen, nicht einzuhalten ist. Das Verfahren dauert weiter an. Wie seit dem Tag des Wirksamwerdens der DSGVO am 25. Mai 2018 das Setzen von Cookies und das Verarbeiten von darin gespeicherten Informationen rechtlich zu bewerten ist, ist hoch umstritten.