Am 31.07.2019 stellte der Freistaat Bayern im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Einführung einer Haftung der Betreiber von E-Commerce-Plattformen. Ein nationaler Alleingang bei der Einführung einer Plattformhaftung würde jedoch zu einer Wettbewerbsverzerrung und insbesondere zum Nachteil vieler kleinerer Plattformen führen und somit auch Händlern den nationalen und grenzüberschreitenden Vertrieb erschweren. Zudem wäre eine nationale Regelung aufgrund der Vorgaben der Art. 14 und 15 der erwähnten RL 2000/31/EG (E-Commerce-Richtlinie) europarechtswidrig. Insofern sehen wir die Zuständigkeit nicht beim nationalen Gesetzgeber, sondern verweisen auf eine etwaige Überarbeitung der genannten Richtlinie.