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EMOTA: Anforderungen an einen Brexit, mit dem der E-Commerce leben könnte

verfasst von Martin Groß-Albenhausen

Der Europäische Dachverband der Onlinehändler, EMOTA, hat in dieser Woche Leitlinien für die Brexit-Verhandlungen veröffentlicht. Darin fordert die in Brüssel ansässige Organisation, der der bevh angehört, u.a. besondere Zoll-Regelungen für die Branche, um die Versandprozesse in beide Richtungen nicht zu verlängern und so den Crossborder-Handel zu beeinträchtigen. Die EMOTA regat eine eCommerce Task Force an, die aus Vertretern der Regierung und Stakeholdern der Wertschöpfungskette gebildet werden sollte. Diese sollte pragmatische und nachhaltige Lösungen für die besonderen Herausforderungen des Online- und Versandhandels erarbeiten.

Nach Einschätzung der EMOTA werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen massiv betroffen sein, weil ihr Sendungsvolumen innerhalb der EU oder England keine eigenen lokalen Logistik-Operations erlaube. Im Hinblick auf ein angestrebtes bilaterales Freihandelsabkommen benennt die EMOTA folgende besonderen Anforderungen:

  • Die etablierten Standards und Warnmechanismen bzgl. etwa Produktsicherheit sollten weiterhin beiderseitig gelten. 
  • Die in der Datenschutz-Grundverordnung bzw. GDPR definierten Regeln sollten nicht in Großbritannien neu geschrieben werden und zu einem neuerlich fragmentierten Datenschutz führen. 
  • Im Postmarkt sollten die angestrebten Vereinfachungen etwa beim Labelling und der Interoperabilität der Prozesse und Systeme weiterhin mit der britischen Regierung und den Postdienstleistern vorangetrieben werden. 
  • Verbraucherrecht und Verbraucherschutz sollten weiterhin abgestimmt entwickelt werden, da sonst die Compliance-Kosten im Crossborder-Handel zwischen UK und Europa drastisch ansteigen könnten. 
  • Im Wettbewerbsrecht könnten divergierende Rechtslegung und Rechtsinterpretation sowie -durchsetzung bis hin zu doppelten Strafen für den gleichen Verstoß führen. 
  • Das Urheberrecht (Intellectual Property Rights, IPR) hat einen großen Einfluss auf die Prozesse und Organisation im E-Commerce. Rechtsunsicherheit würde es schwer machen, die Rechte und Pflichten diesbezüglich einzuhalten oder durchzusetzen. 

Dies alles würde vor allem kleine und mittlere Unternehmen treffen. Die EMOTA regt daher an, in der Verhandlungsakte ein KMU besonders zu berücksichtigen, damit auch kleinste Anbieter Zugang zu allen Informationen erhalten, die Export und Investitionen in einem Drittmarkt Großbritannien und vice versa Europa benötigen.

Das vollständige Positionspapier in englischer Sprache finden Sie hinter diesem Link.