Am 20. Oktober hat das Europäische Parlament drei Initiativberichte zum geplanten Paket zum Gesetz über digitale Dienste verabschiedet. Das im Dezember erwartete Gesetzespaket soll die seit 20 Jahren mehr oder weniger unveränderten EU-Vorschriften für digitale Dienste reformieren. Einige der Forderungen des EU-Parlaments an die Europäische Kommission betreffen auch den E-Commerce.
Dazu Alien Mulyk, Referentin für Public Affairs Europa und International des bevh:
„Unabhängig von unserer ausführlichen und auch kritischen Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben des Digital Services Act, begrüßen wir zweierlei am aktuellen Petitum des Europäischen Parlamentes: die Forderung nach einem „Level Playing Field“ sowie nach der Beibehaltung der Grundprinzipien der E-Commerce Richtlinie. Die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen ist insbesondere für die Marktbeteiligung von KMU essentiell; zum einen gegenüber Akteuren aus Drittstaaten und zum anderen aber auch innerhalb des europäischen Binnenmarktes. Notwendig dafür ist die Harmonisierung nationaler Regeln, verbunden mit deren einheitlicher Durchsetzung und die Beseitigung und Vermeidung ungerechtfertigter und unverhältnismäßiger Hindernisse. Die Beibehaltung der im Markt bekannten und mit Leben gefüllten Grundprinzipien der E-Commerce Richtlinie ist für einen funktionierenden europäischen digitalen Binnenmarkt ebenfalls von grundlegender Bedeutung.“