Wir können nachvollziehen, dass sich der deutsche Gesetzgeber der Kritik aus der Gesellschaft annimmt und eine Lösung für das Phänomen „click fatigue“ sucht. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Einbindung der anerkannten Dienste für Telemedienanbieter auf Freiwilligkeit beruht. Abgesehen davon haben wir an dem Verordnungsentwurf jedoch grundlegende Zweifel, insbesondere hinsichtlich der Funktionsfähigkeit des europäischen Binnenmarkts und der Rechtssicherheit bei der Einholung einer Einwilligung über einen zwischengeschalteten anerkannten Dienst.