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Die Weihnachtsgeschichte reloaded


Die Weihnachtsgeschichte reloaded

Nur noch sechs Mal schlafen und dann kommt der Weihnachtsmann. In der Elfenfabrik am Nordpol laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Tag und Nacht wird hier gearbeitet, auch an Sonntagen wird hier keine Ausnahme gemacht. Ob der Weihnachtsmann seine Wertschöpfungskette und die Arbeitszeiten dabei noch im Blick hat? Klar, schließlich ist er der Weihnachtsmann! Produktion nur auf Nachfrage, Nachhaltigkeit wird hier groß geschrieben. Build to order heißt die Devise.
Bei genauer Betrachtung muss man feststellen, dass der Weihnachtsmann ja wohl die ursprünglichste Form des Versandhandels ist: die Kinder geben ihre Bestellungen über ihren Wunschzettel auf und der Weihnachtsmann liefert pünktlich zum Fest.
Doch eigentlich dürfte Weihnachten gar nicht stattfinden, denn bei all seinem Schalten und Walten vernachlässigt der Weihnachtsmann fahrlässig seine rechtlichen Pflichten. Nicht einmal seine Elfen können ihm dabei helfen all die Informations- und Registrierungspflichten einzuhalten. Wir haben eine Woche vor dem großen Fest einen Dialog in der Elfenfabrik belauscht:

Elfe 1: „Stopp! Dürfen wir unsere Geschenkverpackungen überhaupt in den Umlauf bringen?“
Weihnachtsmann: „Was meinst Du?“
Elfe 2: „Naja, alle Verpackungen, Geschenkpapiere, Schleifen und Namensetiketten müssen doch registriert werden. Und das in jedem einzelnen EU-Land und auch in vielen anderen Ländern.“
Weihnachtsmann: „Das gab´s doch früher noch nicht!“
Elfe 2: „Seit dem 01.01.2019 muss das aber zumindest in Deutschland beim Verpackungsregister so gemacht werden.“
Elfe 3: „Apropos Namensschilder: woher haben wir eigentlich die Adressen? Nicht dass einzelne Kinder der Verwendung widersprochen haben oder ist die Verwendung aus anderen datenschutzrechtlichen Gründen gerechtfertigt?“
Elfe 4: „Und was ist mit dem neuen IPad für Greta? Ist das nicht auch registrierungspflichtig?“
Weihnachtsmann: „Ähm…“
Elfe 5: „Haben wir überhaupt die CE-Kennzeichnung auf dem IPad?“
Weihnachtsmann: „Greta wird schon wissen, wie man ein IPad richtig bedient.“
Elfe 5: „Das überzeugt mich nicht. Außerdem müssen wir nach der neuen Marktüberwachungsverordnung ab 2021 sogar noch einen Bevollmächtigten in der EU benennen. Rudolph hat sich da schon angeboten; der kommt ja schließlich aus Finnland.“
Weihnachtsmann: „ … “
Elfe 6: „Moment mal! Ich finde in meinen Unterlagen gar keine Lizenz von Apple, dass wir hier in unserer Elfenfabrik überhaupt ein IPad bauen dürfen…“
(Elfe 1 singt leise im Hintergrund „We WISH you a merry Christmas. We WISH you a merry Christmas.”)
Elfe 7: „Wir müssen uns auch in jedem EU-Staat bei den jeweiligen Finanzbehörden melden wegen der Mehrwertsteuer.“
Weihnachtsmann: „Das war´s! Ich habe keine Lust mehr!“
Elfe 7: „Aber dabei wird doch ab 2021 alles einfacher: dann gilt der (Import) One-Stop-Shop.“
Weihnachtsmann: „So viele Pflichten gab´s doch früher nicht! Und hinterher gefällt den verzogenen Bengeln das Geschenk nicht einmal.“
Elfe 8: „Ah wo Du es gerade erwähnst, lieber Weihnachtsmann: Wie sieht es eigentlich aus mit der Widerrufsbelehrung – liest Du ihnen die auch immer schön vor, damit sie wissen, dass sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben?“
Weihnachtsmann (kleinlaut): „Nein“
Ein Raunen geht durch die Elfenfabrik und alle rufen nervös im Chor: „Dann können wir ja abgemahnt werden!!!“

Der Weihnachtsmann hat die Nase voll von seinen Schlaumeier-Elfen. Widerwillig und verunsichert steckt er aber trotzdem die Widerrufsbelehrung mit ein und macht sich bereit für den großen Abend. Dieses Mal, so nimmt er es sich vor, will er alles richtig machen!
Leider sind seine Elfen keine Juristen und haben die EU-Verbraucherrechterichtlinie nicht richtig gelesen, denn darin steht, dass Schenkungen von den Regelungen zum Widerrufsrecht ausgeschlossen sind. Sollte der Weihnachtsmann also in sechs Tagen vor Ihnen oder Ihren Kindern stehen und über das Widerrufsrecht belehren wollen, sprechen Sie ihm Mut zu und klären Sie ihn darüber auf, dass er die Widerrufsbelehrung auch nach dem new deal for consumers getrost weglassen kann.

Logistisch zumindest ist der Weihnachtsmann gut aufgestellt und solange er nicht im Kamin stecken bleibt, dürfte er pünktlich zum Fest bei Ihnen im Wohnzimmer stehen.

WIR WÜNSCHEN ALLEN FROHE FESTTAGE!