Am 16. Juli ist die neue EU-Marktüberwachungsverordnung in Kraft getreten.
Ziel ist es, die Konformität von Produkten, die in den europäischen Binnenmarkt eingeführt werden, mit geltenden EU-Vorschriften zu sichern. Deshalb legt diese Verordnung neue Aufgaben und Pflichten für Wirtschaftsakteure, insbesondere u.a. auch für Onlinehändler und Fulfilment-Dienstleister, fest, die an der Einfuhr von Waren nach Europa beteiligt sind. Dies betrifft zum einen im außereuropäischen Ausland ansässige Händler, die ihre Ware direkt an Kundinnen und Kunden in der EU verkaufen. Zum anderen betrifft es diejenigen, die in der EU als Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte für Waren auftreten bzw. bestimme Fulfilment-Dienstleistungen anbieten.
Welche Änderungen ergeben sich hieraus für Sie und Ihre Unternehmen? Welche Pflichten sind zu erfüllen und was ist dabei zu beachten? All diese Fragen haben wir in einem gemeinsamen Webinar mit der Europäischen Kommission, der German Trade & Invest (GTAI) und der Deutschen Recycling versucht zu beantworten.