Am 24. April 2015 fand im Hauptquartier der OECD in Paris ein Treffen zum Thema „Einfuhrumsatzsteuer auf geringwertige Waren“ statt. Christian Domes (Cyberport GmbH) hat auf dieser Sitzung die Online- und Versandhandelsbranche vertreten. Das Thema wurde kurzfristig im Rahmen des BEPS-Aktionsplans behandelt. Dazu wurden Vertreter aus der Wirtschaft eingeladen, damit die OECD-Arbeitsgruppe von den Erfahrungen aus der Praxis profitieren und sich im Rahmen der Diskussion ein Bild über Herausforderungen an die beteiligten Unternehmen machen können.
Ziel des Treffens waren allgemeine Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Steuerausfällen und die Vereinfachung der Anmelde- und Abgabeprozesse. Ein entsprechender Bericht soll in den nächsten Wochen erstellt werden.
Neben den Ländervertretern nahmen Vertreter verschiedener Firmen der Bereiche Versandhandel, Logistik und Zahlungsdienstleistung sowie Verbandsvertreter an der Diskussion teil.
Die Ländervertreter waren sich darüber einig, dass keine (zusätzlichen) Hürden für den Online-und Versandhandel aufgebaut bzw. Protektionismus betrieben werden darf.
Die Versandhändler verdeutlichten an Beispielen, die teilweise stark abweichenden regulatorischen Anforderungen in den verschiedenen Ländern, die hohe Kosten verursachen und auch Haftungsrisiken beinhalten.
Ziel müsse daher sein, möglichst schnell eine Vereinfachung und Vereinheitlichung durch standardisierte Prozesse herbeizuführen. Ein wichtiger Meilenstein dabei ist die Erweiterung des Mini-One-Stop-Shop-Verfahrens (MOSS) für die zentrale Meldung umsatzsteuerlicher Sachverhalte ins Ausland.
Die Logistikdienstleister erläuterten ihre Schwierigkeiten bei der Abführung der Einfuhrumsatzsteuer. Neben fehlenden Informationen (z.B. in Bezug auf den Versendertyp C2C oder B2C) bereitet auch die Retourenquote z.T. Schwierigkeiten durch zusätzlich zum Kaufpreis zu zahlenden (Steuer- bzw. Zoll-) Abgaben bei den Empfängern, die die Ware dann zurückgehen lassen. Das Informationsdefizit stellte sich auch als wesentliches Hindernis für eine mögliche Verlagerung des Abgabeprozesses auf die Zahlungsdienstleister heraus.
Fazit von Christian Domes:
„Es ist sehr zu begrüßen, dass die OECD bei solch komplexen Steuerthemen alle Beteiligten mit ins Boot holt und Erfahrungen und Vorschläge aus der Praxis mit in ihre Empfehlungen einfließen lassen will. Aufgrund der Dynamik des (Internet-) Versandhandels wird es in den nächsten Jahren sicher Anpassungsbedarf in Bezug auf diverse Umsatzsteuer-Themen geben. Es bleibt abzuwarten, wie die Empfehlungen der OECD aussehen werden und was im Endeffekt wirklich Einzug in die jeweilige nationale Gesetzgebung findet".
Christian Domes, Steuerberater (Cyberport GmbH)
Mitglied des Arbeitskreises Steuern, Finanzen, Controlling beim bevh