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Damit Freitag der 13.06.2014 nicht zum Unglückstag wird - Orientierungshilfe zum neuen Verbraucherrecht

verfasst von Stephanie Schmidt

Am 13. Juni 2014 tritt in Deutschland ein neues Recht im Online- und Versandhandel in Kraft. Nach der Umsetzung der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie in das deutsche Recht ergeben sich für Online-Händler zahlreiche notwendige Änderungen. 

Um die Umstellung für Betreiber von Onlineshops zu erleichtern, stellt der bevh nun gemeinsam mit dem EHI Geprüfter Online-Shop eine detaillierte Orientierungshilfe zur Verfügung.

Nach der Aufhebung des gesetzlichen Rückgaberechts muss der Verbraucher zukünftig ausdrücklich den Widerruf erklären. Die bloße Rücksendung der Ware oder Verweigerung der Annahme genügt dann nicht mehr. Dafür muss der Händler dem Kunden aber ein gesetzliches Musterwiderrufsformular zur Verfügung stellen, mit dem dieser den Widerruf erklären kann.

Der ausführliche Leitfaden von EHI Geprüfter Online-Shop und bevh bietet hier eine kompakte Übersicht über alle Änderungen und hilft Online-Händlern dabei, diese in ihren Shops umzusetzen.

Auch zukünftig gibt es eine gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung. Diese muss auf die Bestell- oder Liefersituation angepasst werden. Neben dem gesetzlichen Muster stellen Ihnen bevh und EHI Geprüfter Online-Shop daher ergänzend zahlreiche beispielhafte Widerrufsbelehrungen zur Verfügung.

Weitere Änderungen ergeben sich beim Katalog der Pflichtinformationen und bei Einzelfragen wie Kundenhotlines zu geschlossenen Verträgen. Auch hier hilft die Orientierungshilfe Händlern, ihren Shop optimal und rechtzeitig an die Änderungen anzupassen. Die Umstellung auf das neue Recht muss pünktlich zum 13.06.2014 erfolgen. Eine Übergangsfrist ist diesmal - anders als bei früheren Änderungen im Fernabsatzrecht - nicht vorgesehen.

Hier der Link zur Orientierungshilfe und zu den Beispielen für die Widerrufsbelehrung