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Corona-Virus: „Versorgungsinfrastruktur mit E-Commerce und stationärem Handel absichern“

Mit acht Maßnahmen kann die Bundesregierung erreichen, dass der Onlinehandel seine tragende Rolle bei der Versorgung im Zeichen der Corona-Pandemie vollauf wahrnehmen kann. Neben Arbeitszeitmaßnahmen stellt insbesondere die Sicherstellung von Abholstellen im Multichannel-Handel eine wesentliche Chance dar, Waren nicht nur des täglichen Bedarfs flächendeckend zu verteilen.

„Die Politik hat bisher in dieser Krise gezeigt, dass sie notwendige Schritte zur Unterstützung der Wirtschaft schnell umsetzt; dafür sind wir ausgesprochen dankbar. Damit unsere Branche im Gegenzug weiter dazu beitragen kann, die Versorgung der Bevölkerung zu sichern, sind dringend einheitliche Regelungen über die Grenzen der Bundesländer und bestenfalls auch im europäischen Konsens notwendig“, fordert der Präsident des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel e.V., Gero Furchheim. „Durch die Zusammenarbeit von E-Commerce und den weiteren funktionierenden Teilen des stationären Handels kann die Versorgungsinfrastruktur in Deutschland abgesichert werden.”

Die acht Maßnahmen sind im Einzelnen:

  1. Arbeitszeitregelungen müssen angepasst werden, um deutlich flexiblere Arbeitszeiten in allen Unternehmensbereichen zu ermöglichen und damit vor allem auch die Arbeitnehmer zu entlasten, die derzeit Kinderbetreuung und Beruf stemmen müssen.
     
  2. Die Erlaubnis von Sonntagsarbeit insbesondere in der Logistik und Zustellung unterstützt die kontinuierliche Lieferung bis zu den Kunden abseits der Metropolen.
     
  3. Dazu gilt es, einheitliche Regelungen zu Sonn- und Feiertagsfahrverboten in allen Bundesländern zu treffen, um Umwege und Umfahrungen zu vermeiden.
     
  4. Die Bundesregierung sollte Möglichkeiten schaffen, um unter Wahrung der hygienischen Anforderungen auch Kioske und solche lokalen Geschäfte als Übergabeorte aufrechtzuerhalten, die neben Automaten als sichere Abholstelle für Ware im Versandhandel (Click&Collect) fungieren können.
     
  5. Auch über die Landesgrenzen hinweg müssen Pendler weiter zu den Arbeitsplätzen gelangen können, wo körperliche Anwesenheit unabdingbar ist.
     
  6. Die Bundes- und Länderregierungen müssen der Anregung der EU-Kommission nachkommen, vorrangige Fahrspuren für den Gütertransport, sogenannte „Green Lanes“, einzurichten, um so Waren der Grundversorgung oberste Priorität einzuräumen.
     
  7. Pauschale Quarantäne-Verpflichtungen für LKW-Fahrer dürfen nicht zur faktischen Unterbrechung des innereuropäischen Warenverkehrs führen. Sinnvoller sind Anweisungen, dass ausländische Fahrer beispielsweise die Fahrerkabine während des Entladens nicht verlassen dürfen.
     
  8. Schließlich sind besonders die Finanzminister des Bundes und der Länder aufgerufen, bei Überbrückungsfinanzierungen und –hilfen selbst aktiv zu bleiben und zudem die private Kreditwirtschaft entsprechend zu ermuntern.

„Die Lieferung nach Hause und Abholung von Waren mit Click&Collect unter Wahrung der notwendigen hygienischen Anforderungen bilden eine stabile Versorgungs-Infrastruktur. Stationärer Handel und E-Commerce können hier als Partner sichere Nahversorgung realisieren. Das ist gelebter Omnichannel-Handel“, ergänzt bevh-Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer.

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