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Buchpreisbindung: Gericht untersagt „ebay-Adventsrabatt“

Das Landgericht Wiesbaden hat es ebay durch Beschluss vom 7. Januar 2020 untersagt, Rabatte auf preisgebundene Bücher zu gewähren. Den Unterlassungsantrag hatte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels gestellt, der im Verfahren durch buch.netz-Justitiar Christian Russ vertreten wurde. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann ebay Widerspruch einlegen.

Hintergrund des Rechtsstreits ist der „Adventsrabatt“ von 10 Prozent, den ebay am 8. Dezember 2019 den Käufern gewährte und der auch beim Kauf preisgebundener Bücher abgezogen wurde. Nach Darstellung von ebay erhielten die Verkäufer die Differenz zum gebundenen Ladenpreis von ebay erstattet, so dass der volle Ladenpreis beim Verkäufer eingegangen sei. Im Rahmen einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise liege daher kein Preisbindungsverstoß vor.

Dem hatte der Börsenverein widersprochen: Bei der Buchpreisbindung komme es vor allem darauf an, einen Preiswettbewerb zwischen den Händlern zu unterbinden. Insoweit müsse auf die Sichtweise des Käufers und nicht auf das wirtschaftliche Ergebnis beim Verkäufer abgestellt werden.

Das Landgericht Wiesbaden hat sich nun der Argumentation des Börsenvereins angeschlossen und den „Adventsrabatt“ für die Zukunft untersagt. Damit dürften aber auch weitere Rabattaktionen vergleichbarer Art verboten sein, soweit auch preisgebundene Bücher einbezogen sind. Der Börsenverein geht davon aus, dass ebay Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen und schlussendlich der Bundesgerichtshof den Fall entscheiden wird.

In Deutschland unterliegen neue Bücher einer durch Gesetz vorgeschriebenen Preisbindung. Die Preise werden von den Verlagen festgesetzt, alle Händler müssen sie einhalten. Sinn und Zweck ist die Aufrechterhaltung eines mittelständisch geprägten Buchmarkts mit vielen Buchhandlungen. Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass es nach Aufhebung der Preisbindung zu einer beschleunigten Marktkonzentration und einer Verdrängung des Mittelstandes durch große Player gekommen ist. Eine solche Entwicklung soll die Buchpreisbindung aus kulturellen Gründen verhindern.