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BGH-Urteil zur Haftung für Kundenbewertungen

Heute hat der BGH für Klarstellung im Hinblick auf die wettbewerbsrechtliche Zurechenbarkeit von Kundenbewertungen gesorgt (BGH, Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 193/18). Dazu erklärt bevh-Justiziarin Eva Behling

„Wir begrüßen das Urteil. Aus unserer Sicht kam keine andere Entscheidung in Betracht als die, dass Kundenbewertungen nicht von einer Unterlassungserklärung umfasst sein können. Denn aus der Sicht eines verständigen Verbrauchers ist es offensichtlich, dass es sich bei Kundenbewertungen um subjektive Meinungsäußerungen handelt, die dem Händler nicht zuzurechnen sind. Außerdem haben informierte Kunden den positiven Nebeneffekt, dass Fehlkäufe minimiert und damit auch Retouren vermieden werden können." 

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