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bevh-Initiative zur Reform des Abmahnwesens trifft bei Politik und Branchenvertretern auf fruchtbaren Boden

Auf Einladung des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) diskutierten beim Parlamentarischen Abend am vergangenen Dienstag hochkarätige Experten, u. a. Staatsekretär BMJV Ulrich Kelber, wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen Dieter Janecek, Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale Dr. Reiner Münker und Prof. Dr. Paul Hertin vom Deutschen Anwaltverein, über die Reform des Abmahnwesens. Konsens der Expertenrunde: Der Onlinehandel leidet immens unter dem zunehmenden Missbrauch wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.

Prof. Dr. Helmut Köhler von der Ludwigs-Maximilians-Universität in München traf es in seinem Grußwort der Veranstaltung auf den Punkt und betonte die massiven, nicht bestreitbaren Missbräuche im Abmahnwesen. Des Weiteren bemängelte er, dass die aktuellen gesetzlichen Instrumente nicht in der Lage seien, diese Missbräuche zu verhindern. Ganz im Gegenteil: Die immer komplexer werdende Gesetzeslage im Onlinehandel macht es Onlinehändlern zunehmend schwerer, ihre Onlineshops rechtskonform zu gestalten und schafft damit erst die Grundlage für die gängige Abmahnpraxis.                                                                                                                     

„Über unserer Branche schwebt permanent das Damoklesschwert einer Abmahnung und wir beobachten in der täglichen Praxis deutlich die große finanzielle aber auch personelle Belastung deutscher Handelsunternehmen durch die mittlerweile gängige Abmahnpraxis,“ kritisiert Christoph Wenk-Fischer, bevh-Hauptgeschäftsführer, und fügt hinzu: „Es bedarf nun dringend einer gesetzgeberischen Initiative um diese massive Belastung des Onlinehandels zu beenden.“

Dr. Carsten Föhlisch von Trusted Shops wies darauf hin, dass der Abmahnmissbrauch insbesondere für kleine und mittelständische Händler existenzbedrohende Ausmaße annehmen kann. Häufigste Abmahnfälle sind laut der Trusted Shops Studie „Abmahnungen im Online-Handel 2015 – Wer sich wehrt gewinnt“ das Widerrufsrecht aber auch Markenrechtsverletzungen. Des Weiteren wies Föhlisch aber auch darauf hin, dass sich 66 Prozent der abgemahnten Händler zur Wehr setzten und dies in über 82 Prozent der Fälle erfolgreich.

In einer darauffolgenden Podiumsdiskussion, moderiert von Hildegard Reppelmund vom Deutschen Industrie und Handelskammertag (DIHK), diskutierten die Gäste die von bevh-Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer vorgestellten Lösungsansätze zur Verringerung der Belastungen. Insbesondere die Forderungen nach einer klareren Definition der missbräuchlichen Abmahnung, einer Reduzierung des finanziellen Anreizes für den Abmahnenden und seinen Rechtsanwalt wurden intensiv diskutiert. Besondere Aufmerksamkeit galt dem Vorschlag, den sogenannten Fliegenden Gerichtsstand im Wettbewerbsrecht aufzuheben. Durch diesen muss der Abmahnende den Onlinehändler nicht an seinem Sitz verklagen, sondern kann an jedem Ort in Deutschland Klage erheben, an dem der Onlineshop aufgerufen werden kann. Zu der Frage, ob dieser besondere Gerichtsstand im Wettbewerbsrecht zugunsten des ausschließlichen Gerichtsstands am Wohnsitz des Beklagten aufgegeben werden soll, führt das Bundesjustizministerium aufgrund eines Auftrag des Bundestags von 2013 aktuell eine Evaluierung durch, in die auch die Ergebnisse des Parlamentarischen Abends des bevh einfließen werden. 

„Der Parlamentarische Abend hat gezeigt: Es gibt genügend Lösungsansätze, um dem Abmahnmissbrauch abzuhelfen. Wir werden die Diskussion darüber weiter intensiv vorantreiben,“ so Stephanie Schmidt, Justitiarin des bevh.

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