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bevh fordert vorübergehende Aufhebung des Verbots der Sonn- und Feiertagsarbeit für den gesamten Handel

Abstand halten und Kontakte verringern; der „Shutdown light“ ist mit der zweiten Corona-Welle in vollem Gange. Es werden verstärkt noch schärfere Einschränkungen diskutiert. Sie würden weiterhin viele Händler treffen, besonders solche, die stationär in den Innenstädten beheimatet sind. Bereits im Frühjahr mussten die meisten Geschäfte komplett schließen und drastische Umsatzeinbußen verkraften. Zwar möchte die Bundesregierung im Einklang mit den Ländern eine erneute Schließung des stationären Einzelhandels vermeiden, aber für den Fall, dass diese in Hinblick auf die Ausbreitung der Pandemie doch geboten wäre, haben die Verantwortlichen leider nichts aus der ersten Welle gelernt.

Im April hatte der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh) schon Länder, Städte und Gemeinden aufgefordert, stationären Händlern einheitlich, auch bei erzwungener Schließung der Geschäfte für den Publikumsverkehr, die Abgabe von Waren im kontaktlosen “Click & Collect”-Verfahren zu erlauben. Dies ist bis zum Ende des „Shutdown“ im Mai nicht geschehen. In Hinblick auf eine Planungssicherheit für die Händler fordert der bevh jetzt noch einmal eindringlich, dass es für den Fall eines zweiten „großen Shutdown“ einheitliche Regeln für eine kontaktlose Warenübergabe in Form von „Click & Collect“ geben muss.

"Click & Collect ist kontaktlos und absolut hygienisch möglich, sichert die Versorgung und hilft damit die Krise leichter auszuhalten. Es ist eine wichtige Option, dem Handel auch eine Perspektive zu bieten, sollte sich die Lage verschärfen. Zudem wäre es eine Art des Onlinehandel, die dem Stationärhandel hilft, seine Kunden am Ort zu binden", so Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh.

Ein weiteres Mittel kann aber auch im Weihnachtsgeschäft anstatt einer Schließung der Läden helfen, die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen: die Freigabe der Öffnung und Arbeit im Handel auch an Sonn- und Feiertagen. Solch eine Freigabe würde auch dafür sorgen können, die derzeit nötigen Abstandsregelungen noch besser einzuhalten. Somit könnten auch Menschenansammlungen und Warteschlangen vor den Geschäften oder an der Kasse vermieden werden und die Auslastung des Öffentlichen Personennahverkehrs wäre gleichmäßiger verteilt.

„Eine vorübergehende Aufhebung des Verbots der Sonntagsarbeit im Handel und der Logistik, gerade auch im Hinblick auf die kommenden Weihnachtseinkäufe, ist geboten. Auch, bevor überhaupt eine eventuell neue Schließung von Läden in Erwägung gezogen wird. Eine zeitliche Entzerrung des Einkaufens und des Arbeitens im Handel hilft Abstand zu wahren, gebotene Hygiene einzuhalten und Arbeit sowie Versorgung zu sichern“, so Christoph Wenk-Fischer. Und weiter: „Bitter ist es, dass solche sinnvollen Maßnahmen mangels rechtsicherer Gesetzesgrundlage derzeit noch vor Gericht scheitern, wie die gestrige unanfechtbare Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Geschäftszeichen: 13 B 1712/20.NE) gezeigt hat.“

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