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bevh: Bei der Netzneutralität keine Entwarnung für die E-Commerce-Branche

Heute hat das EU-Parlament über eine Verordnung zur Netzneutralität abgestimmt. Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. ( bevh), Christoph Wenk-Fischer: “Mit der heutigen Entscheidung des EU-Parlaments zur Netzneutralität ist nur die Hälfte des Weges geschafft. Nicht nur Verbraucher benötigen diskriminierungsfreien Zugang zum Internet, auch Unternehmen sind darauf angewiesen, besonders im E-Commerce. Die weiterhin zulässigen kostenpflichtigen Spezialdienste, bergen nach wie vor die Gefahr eines Zwei-Klassen-Internets für E-Commerce-Unternehmen. 

Diese Schlupflöcher müssen im weiteren Verfahren geschlossen werden. Gerade im Interaktiven Handel ist ein schnelles Netz Voraussetzung dafür, konkurrenzfähig zu sein. Online einkaufen macht nur Spaß, wenn man nicht ewig auf Produktvideos und Bilder warten muss.

Der Netzausbau kostet Geld. Es nützt aber nichts, schnelle Netze zu haben, auf denen die Innovation zum Stillstand gekommen ist, weil kleine und mittlere Unternehmen ausgebremst werden. Es wäre kein guter Handel, die Netzneutralität auszuhebeln, um damit schnellere Netze zu finanzieren.

Das überbordende Besitzstandsdenken großer Internetprovider darf nicht zur Diskriminierung genau solcher kleinerer und mittleren Anbieter gegenüber international agierenden Konzernen führen. Dies schadet dem Wettbewerb, verhindert Innovationen und ist letztendlich zum Nachteil der Kunden.

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