Das grundsätzlich sinnvolle Instrument der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wird in der Hand unseriöser „Abmahnvereine“ für viele Onlinehändler zunehmend zu einer kaum mehr verkraftbaren Belastung. Wegen kleinster formaler Abweichungen bei der rechtlichen Gestaltung von Internetseiten werden Onlinehändler von professionellen Abmahnvereinen und auf Abmahnungen spezialisierten Anwälten mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen angegriffen. Der Nachweis, dass - selbst massenhaft versandte - derartige Abmahnungen missbräuchlich sind, ist nach der aktuellen Rechtsprechung nur schwer zu erbringen. Dies bewirkt nicht nur eine immense finanzielle Belastung des Onlinehandels, sondern auch eine starke personelle Auslastung der deutschen Gerichte und schadet damit der Gesellschaft insgesamt.
Ausgehend von einem im Jahr 2015 vorgestellten Forderungspapier des bevh hat im Jahr 2017 ein breites Bündnis aus Verbänden aus den Bereichen Handel, Mittelstand und Internetwirtschaft ein gemeinsames Positionspapier gegen Abmahnmissbrauch erarbeitet und im Juni 2017 der Politik und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Nachfolgend finden Sie:
- das gemeinsame Forderungspapier zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
- die Stellungnahme des bevh zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
- das Forderungspapier des bevh
- das Verbändepapier in einer Lang- sowie einer Kurzfassung