Die Digitalisierung hat den Einzelhandel voll erfasst. Nicht nur Pure-Player nutzen neueste Technologien und dringen so mit digitalen Einkaufserlebnissen in jede Handelskategorie vor. Die klassischen Marktteilnehmer investieren ihrerseits in Multi- oder Omni-Channel-Konzepte. Die Veränderung erfasst auch den handelsspezifischen Arbeitsmarkt. Viele Unternehmen im E-Commerce sind nicht tarifgebunden und die klassischen Marktteilnehmer andererseits gliedern ihre Online-Bereiche oft aus.
Es gibt für diesen deutlich wachsenden Arbeitsmarkt bisher keinen tarifvertraglichen Ordnungsrahmen, der auf die speziellen Arbeitsbedingungen der Branche zugeschnitten wäre. Regelungen, die bestehenden Tarifverträgen entlehnt werden, stoßen sich oft daran, dass nur nominell vergleichbare Tätigkeiten entdeckt und eingruppiert werden sollen. Das stellt jegliche Idee in Frage, bestehende Tarifsysteme auf diesen neuen Handel auszudehnen oder gar für allgemeinverbindlich zu erklären.