Statements:

3. Teil des Mobilitätsgesetzes veröffentlicht: Berliner Senat erkennt Zustellung als Normalität für Stadtplanung an

Die Berliner Verkehrsverwaltung hat gestern im Mobilitätsbeirat die Entwürfe für den dritten Teil des Mobilitätsgesetzes vorgestellt. Dieser umfasst den Lieferverkehr und "Neue Mobilität". Das Mobilitätsgesetz hat deshalb exemplarische Bedeutung für eine Bauleitplanung, die stadtverträglichen Wirtschaftsverkehr, mehr Flächeneffizienz und weniger motorisierter Individualverkehr ermöglichen soll. Dazu Daniela Bleimaier, Referentin für Nachhaltigkeit und Logistik beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V.:

„Es ist ein Meilenstein, dass Berlin die Lieferverkehre des Distanzhandels zur Normalität städtebaulicher Planung erklärt. Die letzten Jahre und ganz besonders die Corona-Krise haben gezeigt, welchen substantiellen Beitrag der E-Commerce zur Versorgung der Bevölkerung leistet. Funktionierende Logistik und eine entsprechende Verkehrsinfrastruktur sind dazu unerlässlich, damit Menschen auch weiterhin ihre online bestellte Ware ohne großen Aufwand in Empfang nehmen können.

Wir begrüßen insbesondere, dass der Berliner Senat anbieterneutrale Microdepots, Drop-off- und Pick-up-Lösungen in hoher Dichte im gesamten Stadtgebiet einrichten will. Die Vorarbeiten dazu wurden unter anderem vom bevh im Rahmen der DIN-Spec „Nutzeroffene Übergabeeinheit“ geleistet.  Dennoch bleibt die Haustürzustellung ein zentrales Leistungsversprechen im E-Commerce und muss uneingeschränkt möglich bleiben. Insbesondere kranke und mobilitätseingeschränkte Menschen sind auf diese Art der Zustellung angewiesen.“

Weitere Informationen:

Nutzeroffene Übergabeeinheit