Webinar "Nachhaltigkeitsberichterstattung"

Jetzt auch Ihr Unternehmen?

Große Aktiengesellschaften, Banken und Versicherungen kennen es bereits – gemäß der EU-Richtlinie 2014/95/EU müssen sie seit 2017 jährlich eine sogenannte „nichtfinanzielle Erklärung“ verfassen. Nun wurde der Anwendungsbereich durch die „Corporate Social Reporting Directive“ (CSR-D) erweitert.

Ab dem 01.01.2025 müssen auch folgende Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen:

1. alle, die nach der EU-Definition, zwei der drei folgenden Aspekte erfüllen:
• mehr als 250 Mitarbeiter oder
• Jahresumsatz von mehr als 40 Mio. EUR oder 
• Bilanzsummen von mehr als 20 Mio. EUR 
 
2. kapitalmarktorientierte KMU (also Aktiengesellschaften), ab 1. Januar 2026
 
Ein aussagekräftiger Nachhaltigkeitsbericht ist nicht nur geeignet, um die zukünftigen rechtlichen europäischen Anforderungen zu erfüllen. Er ist die Dokumentation und Beleg für eine substanzielle Nachhaltigkeitsstrategie und hilft bei Nachhaltigkeits-Audits von Kunden und bei Kapitalgebern.

Die Entwicklung einer dem Unternehmen angemessenen Nachhaltigkeitsstrategie sollte dabei Startpunkt sein. Dafür ist die Wesentlichkeitsanalyse der erste Schritt: Welche Nachhaltigkeitsthemen sind wirklich relevant – welche nicht. Daraus sollten Schwerpunkte und mittelfristige Ziele für die Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt werden, operationalisiert in KPI und Jahreszielen. Und dann in den operativen Alltag vieler, wenn nicht aller Bereiche des Unternehmens integriert werden. Die regelmäßigen internen Reporting, spätestens nach einem Jahr, bilden dann eine sehr gute Grundlage für den Entwurf eines ersten, externen Nachhaltigkeitsberichts.

Wer also frühzeitig anfängt, für den wird der Aufwand überschaubar sein. Nutzen Sie die Zeit bis zur Berichtspflicht für einen freiwilligen Bericht. Damit setzen Sie sich positiv vom Wettbewerb ab und sammeln Erfahrungen.

IHRE REFERENTEN

Dr. Jens Nusser Franßen & Nusser Rechtsanwälte

Dr. Jens Nusser berät Konzerne und international agierende mittelständische Unternehmen sowie die institutionelle Immobilienwirtschaft. Er versteht sich als juristischer Unternehmensberater und publiziert regelmäßig Fachbeiträge in seinen Beratungsfeldern. Franßen & Nusser Rechtsanwälte bietet Beratung im Umwelt- und Produktrecht. Besonderheit und Alleinstellungsmerkmal ihrer Expertise ist ihr Beratungsangebot an der Schnittstelle zwischen Umwelt- und Produktrecht im Bereich einer echten Kreislaufwirtschaft.

Jens Kürten JK Consulting

Jens Kürten hat mehr als 25 Jahre Erfahrungen in Unternehmen verschiedener Branchen gesammelt. In den letzten 10 Jahren hat er in einem börsennotierten Unternehmen den Bereich Nachhaltigkeit zur strategischen Säule ausgebaut, bevor er JK Consulting gegründet hat. Seit Anfang 2022 unterstützt er als selbständiger Berater Unternehmen bei der Erarbeitung von Nachhaltigkeitsstrategien ebenso wie bei der Vorbereitung und Umsetzung von heutigen und zukünftigen Nachhaltigkeitsberichtspflichten sowie Nachhaltigkeits-Kundenaudits.

Moderiert wird das Webinar von Julie Christiani, Geschäftsführerin, Digitalisierung & Innovation, AGA Unternehmensverband.

Das Webinar mit dem bevh und dem AGA Unternehmensverband richtet sich exklusiv an die Mitglieder der beiden Verbände.

Den Registrierungslink für Zoom können Sie als Mitglied gern per E-Mail an events@bevh.org anfragen.