Wie wird der EDÖB die Art. 49 – 53 des neuen Schweizer Datenschutzgesetzes umsetzen?
Wann eröffnet er eine Untersuchung und wann macht er bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige?
Wie sieht die Auskunfts- und Editionspflicht der Parteien aus und wann lässt der EDÖB von einer Untersuchung ab?
Diese und andere verfahrensrechtliche Fragen erörtert RA lic. iur. Exec. MBA HSG Nicole Beranek Zanon CIPP/E anlässlich ihres Webinars.