Ab Juni 2026 müssen Online-Händler Verbraucher die Möglichkeit geben, geschlossene Verträge über eine im Shop erreichbare Schaltfläche (die Widerrufsfunktion) zu widerrufen.
Es gibt also neuen Umsetzungsbedarf für Online-Retailer. Folgende Fragen werden besprochen:
- Noch ein Button - worum geht es bei dem neuen Gesetz?
- Für wen gilt die Verpflichtung, einen Widerrufsbutton anzubieten?
- Umsetzung in der Praxis: Welche Stolpersteine gibt es?
- Was ist neu an der Widerrufsbelehrung?
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