Pflichten, Fristen, Fakten
Das Europäische Parlament und der Rat verabschiedete am 12. Juli 2023 die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Sie trat am 17 August 2023 in Kraft und gilt bereits ab dem 18. Februar 2024.
Für einige spezifische Anforderungen sind verschiedene Übergangsfristen vorgesehen. Es sind diverse delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte in Vorbereitung, die die Fristen beeinflussen können. Die Batterie-Richtlinie 2006/66/EG wird am 18. August 2025 mit einigen wenigen Ausnahmen aufgehoben.
Mit der neuen Verordnung kommen Veränderungen, die alle Wirtschaftsakteure betreffen, die mit einer Batterie in Berührung geraten, sowohl bei der Produktion als auch der Nutzung von Batterien als Komponenten. Dabei berücksichtigt diese Verordnung den gesamten Lebenszyklus der Batterie von der Herstellung bis zur Abfallbehandlung einschließlich der Rohstoffe und der Wiederverwendung. Diese Verordnung gilt für alle Kategorien von Batterien.
Dieses Webinar soll unterstützen, die wichtigsten Bestimmungen aufzuzeigen.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen
- Konformität
- Weitere Pflichten
- Sorgfaltspflichten / Herstellerverantwortung
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