"3 Fragen… zur entwaldungsfreien Lieferkette"

Ab dem 30.12.2024 müssen Händler die neue Verordnung zur entwaldungsfreien Lieferkette (EUDR) berücksichtigen. Die Verordnung soll sicherstellen, dass Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (wie Möbel oder Schokolade), die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht zur Entwaldung und Waldschädigung beitragen.
 
Dazu müssen Marktteilnehmer und Händler nachweisen, dass die Erzeugnisse sowohl entwaldungsfrei (also auf Flächen erzeugt, die nicht nach dem 31.12.2020 entwaldet wurden), als auch legal (im Einklang mit allen im Erzeugerland geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften) sind.
 
Zu dieser Verordnung möchten wir mit Herrn Dr. von Glisczynski aus dem zuständigen Referat im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über diese drei Fragen diskutieren:
 
1. Was ist die Intention der Verordnung und wie wird die Einhaltung in Deutschland sichergestellt?
2. Was sind die Verpflichtungen der Marktteilnehmer?
3. Wie sehen Sie die Auswirkungen auf den Onlinehandel?
 
Die kostenfreie Anmeldung ist vorzugsweise bis 19.03. über die Website möglich oder per E-Mail an events@bevh.org. Den Teamslink erhalten Sie gesondert.