Schnell ist es passiert, dass versehentlich die falsche Menge oder ein falscher, viel zu niedriger Preis bei einem Warenangebot im Onlineshop eingegeben wird. Auch Fehler im System können ein Grund dafür sein, dass ein falscher Preis im Onlineshop angezeigt wird.
Was ist in solch einem Fall zu tun, wenn der Irrtum erst auffällt, nachdem ein Kunde bereits bestellt hat und der Kaufvertrag wirksam geschlossen wurde? Die Lösung lautet Anfechtung und ist in §§ 119 ff BGB geregelt. Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Widerruf (welcher im Fernabsatzrecht nur den Verbraucher zusteht) und dem Rücktritt (welcher nur bei einem Mangel der Ware vorgesehen ist).
Die FAQ behandeln nur den Vertragsschluss im eigenen Onlineshop und ersetzen nicht eine Rechtsberatung im Einzelfall.
