Laut einer Studie der EU-Kommission waren im Jahr 2020 53,3% der geprüften umweltbezogenen Werbeaussagen vage, irreführend oder unbegründet. Die Empowering Consumers for the Green Transition - Richtlinie EU 2024/825 (EmpCo-RL) soll die Verbraucher nun vor solchen irreführenden Greenclaims schützen. Sie verbietet Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ ohne Belege und untersagt nicht-zertifizierte Eigenlabels. Ergänzend zur Richtlinie hat die EU-Kommission im November 2025 ein FAQ erstellt.
Die Anwendung erfolgt EU-weit ab dem 27.09.2026. In Deutschland wird die EmpCo mit dem 3. UWG-ÄnderungsG ins UWG überführt. Zum Teil wird hierbei die aktuelle Rechtslage in Deutschland verschärft. Unternehmen müssen ihre Marketing- und Kommunikationsstrategien bis September anpassen, um Greenwashing zu vermeiden und Aussagen durch unabhängige Nachweise zu belegen.
Mit diesem Q&A geben wir einen ersten Einblick in das Thema. Es ersetzt jedoch keine Beratung im Einzelfall und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.