Spezielle Fragen zur Umsetzung der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Durch das Ziel, sichere Verbraucherprodukte und ein hohes Verbraucherschutzniveau in der EU zu gewährleisten und damit möglichst Schäden durch unsichere Produkte zu verhindern, bringen die neuen Regelungen zahlreiche Änderungen mit sich, die seit dem 13. Dezember 2024 verbindlich EU-weit gelten.

Ergänzend zu den vorstehenden allgemeinen Erläuterungen, werden im Folgenden weitere Fragestellungen erörtert. Die Ausführungen wurden gemeinsam mit Volker Herrmann LL.M und Felix Meurer, beide Rechtsanwälte bei orka Partnerschaft mbH (https://orka.law), erstellt.