Die GPSR ist im Juni 2023 in Kraft getreten und seit dem 13. Dezember 2024 in der gesamten EU anwendbar. Die Umsetzung der neuen Vorgaben wirft eine Menge an Fragen auf, welche mit unseren Q&As beantwortet werden sollen.
Nach Angaben der EU war es nötig, die aktuell geltende EU-Produktsicherheitsrichtlinie durch eine EU-Verordnung zu ersetzen und damit das Produktsicherheitsrecht EU-weit zu vereinheitlichen. Die GPSR ersetzt damit dasderzeit geltende deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Mit der Verordnung soll durch den Einsatz von Technologien und digitalen Prozessen sowie Verbesserungen an den Warnsystemen, eine automatische Identifizierung und Übermittlung gemeldeter gefährlicher Produkte und die Durchführung automatischer Stichprobenkontrollen ermöglicht werden. Insbesondere der Distanzhandel stand im Fokus der Regulierung. Es wurden spezielle Regelungen für Onlinehändler und Marktplatzbetreiber eingeführt.
Die folgenden Ausführungen geben eine Übersicht der neuen Pflichten, ersetzen jedoch keine rechtliche Beratung im Einzelfall.