Preiswahrheit und Preisklarheit, dies sind die Leitmotive, die die EU-Kommission veranlasst haben die Richtlinie 98/6/EG für Preisangaben zu erlassen. Diese Vorgaben wurde von dem deutschen Gesetzgeber in der Preisangabenverordnung (PAngV) umgesetzt. Durch eine einheitliche Auslobung der Preise soll der Wettbewerb gefördert und schutzwürdige Verbraucher in die Lage versetzt werden, Preise und Produkte ohne weiteres miteinander vergleichen zu können.
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