Die Änderung des UWG, die am 28.05.2022 in Kraft tritt, beruht auf der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/2161 und den Erwägungsgründen der Europäischen Kommission hierzu. Ergänzend wird auf die Leitlinien zur Auslegung der Richtlinie verwiesen. Die Neuerungen im UWG gehen Hand in Hand mit den Änderungen im BGB bzw. EGBGB, die ebenfalls am 28.05.2022 in Kraft treten und zu dem wir ebenfalls ein Whitepaper verfasst haben. Ziel des Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (GSVWG) ist es, die bisher geltenden Schutzvorschriften zu modernisieren und die Möglichkeiten zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes zu erweitert, indem u.a. die Transparenzpflicht im Online-Handel erweitert und Verstößegegen verbraucherschützende Vorschriften effektiver sanktioniert werden. Dieses Whitepaper gibt lediglich einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.