Zwecks Umsetzung der Vorgaben aus der Warenkaufrichtlinie hat der nationale Gesetzgeber noch vor Ende der Legislaturperiode Änderungen im Gewährleistungsrecht und bei den Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf vorgenommen. Die neuen Regelungen greifen für alle Verträge, die ab dem 01.01.2022 geschlossen werden und betreffen das allgemeine Kaufrecht (den Begriff des Sachmangels) und das Verbrauchsgüterkaufrecht (Waren mit digitalen Elementen und die Verkürzung der Gewährleistungspflicht bei gebrauchten Produkten, Verlängerung der Beweislastumkehr und Garantiebedingungen). Dieses Whitepaper kann nur einen ersten Überblick geben und nicht die Beratung im Detail ersetzen.
Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie
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