Spätestens in der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig es ist, an der digitalen Welt teilhaben zu können. Denn viele Bereiche des täglichen Lebens haben sich zu diesem Zeitpunkt in die virtuelle Welt verschoben. Nicht nur Impftermine waren virtuell buchbar, auch die Grundversorgung war in großen Teilen nur noch online verfügbar. Fatal ist es dann, wenn diese Funktionen nicht für allen Nutzerinnen und Nutzern zugänglich sind, weil durch fehlende Funktionalitäten oder schlechte Darstellung die Webseite nicht barrierefrei ist. Generell bewegen sich Menschen mit Behinderung gerne im Internet, da sie dort selbstständig Erledigungen machen und komplizierte Wege vermeiden können.
Ein barrierefreier Onlineshop emanzipiert nicht nur die betroffenen Personen selbst - er kann auch erheblich dazu beitragen, Angehörige zu entlasten. Denn neben der rechtlichen Verpflichtung, die zum 28.06.2025 in Kraft tritt, handelt sich bei Barrierefreiheit - oder auch A11Y (die Kurzform des Wortes Accessibility, fasst die 11 Buchstaben zwischen A und Y mit der Zahl 11 zusammen, gesprochen „A-eleven-Y“) - auch um ein menschliches Thema.
Mit diesem Q&A geben wir einen ersten Einblick in das Thema Barrierefreiheit. Es ersetzt jedoch keine Beratung im Einzelfall.


