Zum 12.07.2020 wurden mit der Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online- Vermittlungsdiensten ((EU) 2019/1150) (kurz: P2B-VO) neu Vorgaben getroffen, die sowohl Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten als auch Anbieter von Online-Suchmaschinen gegenüber ihren gewerblichen Nutzern beachten müssen.
Der Gesetzgeber erhofft sich durch die Regelungen in der P2B-VO die Eindämmung unfairer Geschäftspraktiken, wie beispielsweise unangekündigte AGB-Änderungen, die plötzliche Löschung von Händler-Accounts und unbegründete Herabsetzungen in Ergebnislisten, undurchsichtige Rankings sowie versteckte Meistbegünstigungsklauseln.
Auch wenn bereits jetzt viele der Vorgaben von Anbietern eingehalten werden, gibt es doch einzelne neue Pflichten, die die Anbieter zukünftig berücksichtigen müssen. In erster Linie betreffen die Pflichten nähere Informationspflichten in den Nutzungsbedingungen.
