Registrierungs- und Rücknahmepflichten bei Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten im Fernabsatz

Mit der Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) hat der deutsche Gesetzgeber Vorgaben der EU-Richtlinie 2012/19 vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) umgesetzt. Wie in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch wird danach der deutsche Handel zu einer Rücknahme von Elektroaltgeräten gesetzlich verpflichtet. Sofern das neue ElektroG keine spezifischen Vorgaben macht, kommen regelmäßig ergänzend die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zur Anwendung. Die in diesem Papier getroffenen Aussagen ersetzen nicht eine Rechtsberatung im Einzelfall.

Inhalt

  1. Welche Ziele verfolgt das neue ElektroG?

  2. Was sind Elektro- , Elektronikgeräte und Altgeräte im Sinne des Gesetzes?

  3. Wie ist der Distanzhandel von der Neuregelung betroffen?

  4. Welcher Behörde sind die eingerichteten Rücknahmestellen anzuzeigen?

  5. Welche Angaben muss die Anzeige enthalten?

  6. Was zählt im Distanzhandel zur Lagerfläche?

  7. Wie berechnet sich die Lagerfläche bei Streckengeschäften?

  8. Wie verhält es sich mit Lagerflächen im Ausland?

  9. Was gilt bei Einschaltung von Fulfillment-Dienstleistern?

  10. Wer ist im Falle des Handels auf Marktplätzen und Plattformen verpflichtet?

  11. Wie ist die Rücknahmeverpflichtung ausgestaltet?

  12. Was ist unter „haushaltsüblicher Menge“ bei einer 0:1-Rücknahme zu verstehen?

  13. Wann sind Alt- und Neugerät gleichartig im Sinne des Gesetzes?

  14. Wie soll der Distanzhandel nach der Vorstellung des Gesetzgebers die Rücknahme organisieren?

  15. Was gilt als „in zumutbarer Entfernung“ im Sinne des Gesetzes?

  16. Dürfen Distanzhändler entstehende Kosten dem Kunden in Rechnung stellen?

  17. Kann ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Neukauf eines Elektrogerätes und dem Rückgabewunsch des Endnutzers gefordert werden?

  18. Welche Vorgaben sind bei der Rücknahme von EAG zu beachten?

  19. Welche Informationspflichten müssen betroffene Distanzhändler einhalten?

  20. Wo müssen Händler, die zugleich Hersteller sind, die Registrierungsnummer vorhalten?

  21. Wo sollte ein solcher Hinweis platziert werden und wie könnte dieser formuliert sein?

  22. Ist in Printmedien auch eine verkürzte Information zulässig?

  23. Welche weiteren Informationen müssen Händler beim Verkauf von Elektrogeräten bereithalten?

  24. Welche Vorgaben gelten für den B2B-Distanzhandel?

  25. Dürfen Verbraucher auf eine Rückgabemöglichkeit bei Annahmestellen kommunaler Entsorger verwiesen werden?

  26. Dürfen Distanzhändler die Annahme von Altgeräten ablehnen

  27. Wie haben Distanzhändler mit zurückgenommenen Altgeräten zu verfahren?

  28. Wie ist im Falle eines Widerrufs des Verbrauchers zu verfahren?

  29. Welche Meldepflichten müssen Distanzhändler stets einhalten

  30. Welche Meldepflichten treffen Distanzhändler im Falle der Eigenverwertung von EAG

  31. Welche sonstigen organisatorischen Verpflichtungen treffen den Distanzhandel?

  32. Was gilt für den Import aus anderen EU-Mitgliedstaaten?

  33. Was gilt für den Versand in andere EU-Mitgliedstaaten?

  34. Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen die Vorgaben des ElektroG?

  35. Welche Rechtsnatur hat die LAGA M31 A und wie gelange ich an die Mitteilung?