Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)

Bereits 2018 veröffentlichte die EU ihre Strategie für Kunststoff. Das Ziel dabei ist der Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft. Dabei soll dem steigenden Aufkommen an Kunststoff­abfällen und deren Eintrag in die Umwelt und insbesondere in die Meeresumwelt entgegengesteuert werden, um einen kreislauforientierten Lebenszyklus für Kunststoffe zu erreichen. 2019 verabschiedete die EU daher die Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (EU/2019/904), kurz: EWKRL. Ähnlich wie bei Verpackungen und Elektrogeräten auch, wird hier u.a. eine erweiterte Herstellerverantwortung (extended producer responsibilty = EPR) für einzelne Einwegkunststoffprodukte eingeführt. Dieses basic Papier gibt eine erste Übersicht des Gesetzes, ersetzt jedoch keine Rechtsberatung im Einzelfall.