Das neue Verpackungsgesetz

Mit Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG) am 01.01.2019 kommen einige neue Pflichten auf Hersteller und Vertreiber zu. Ziel des neuen Verpackungsgesetzes, das die alte Verpackungsverordnung ablöst, ist es die Recyclingquoten zu erhöhen und besser kontrollieren zu können, welche Wirtschaftsteilnehmer sich rechtskonform verhalten und bei einem dualen System angemeldet sind und wer nicht. Dafür wurde eigens die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ins Leben gerufen, bei der sich auch Onlinehändler nun anmelden müssen.

Mit diesem Q&A geben wir einen ersten Einblick in das Thema. Es ersetzt jedoch keine Beratung im Einzelfall und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.