Zum 18.02.2024 traten die ersten Verpflichtungen nach der neuen EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 in Kraft.
Betroffen sind in erster Linie die Hersteller von Batterien, die insbesondere von neuen Kennzeichnungspflichten, dem Erstellen eines Produktpasses und bei bestimmten Batteriearten von einer Dokumentation zur Lieferkette betroffen sind. Da es sich bei dem Gesetzestext um eine EU-Verordnung handelt, gelten die Vorgaben innerhalb der EU unmittelbar und gleichermaßen. Für die einzelnen Verpflichtungen sieht die Verordnung allerdings unterschiedliche Fristen vor. Das Papier ersetzt nicht eine etwa erforderliche Rechtsberatung im Einzelfall; eine mögliche Haftung wird ausgeschlossen.