Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 AI Act

Die hiesigen Ausführungen sind als Interpretationshilfe zu den am 22.07.2026 von der EU-Kommission veröffentlichten Guidelines zu verstehen. Die Guidelines sind hier aufrufbar: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/guidelines-transparency-obligations-providers-and-deployers-ai-systems

Die EU-Guidelines selbst haben keine rechtsverbindliche Wirkung, dienen Gerichten und Rechtsanwendern aber oftmals als Auslegungshilfe. Andere Rechtsauffassungen sind dennoch durchaus denkbar. Insofern bietet auch dieses Papier keine Rechtssicherheit. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.