Qualifizierung muss nicht allein aus dem Weiterbildungsbudget finanziert werden. Für das KI-Weiterbildungsprogramm können bevh-Mitgliedsunternehmen eine Förderung nach § 82 SGB III nutzen. Die Agentur für Arbeit kann sowohl die Lehrgangskosten als auch einen Teil des Arbeitsentgelts während der Weiterbildungszeit fördern.
Damit wird es für Unternehmen leichter, Beschäftigte gezielt für die KI-gestützte Arbeitswelt zu qualifizieren – ohne dass die Freistellung für einen festen Weiterbildungstag pro Woche vollständig zu Lasten des Unternehmens geht.
Um Ihnen den Bürokratie-Marathon zu ersparen, prüfen die Experten bei der GFN Ihre Förderfähigkeit und bereiten den Förderantrag mit Ihnen vor! Im Erstgespräch klärt die GFN in etwa 30 Minuten, ob Ihr Betrieb förderfähig ist und ob die KI.D.D.-Weiterbildung für Ihr Team sinnvoll ist.
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Alternativ wenden Sie sich per e-Mail an qcg@gfn.de oder per Telefon an 06221/64729016
