Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) werden ab dem 25. Mai 2018 unter anderem neue Anforderungen an die Einwilligung sowie die Erfüllung der Informationspflichten geknüpft. Der neue Pflichtenkatalog der DS-GVO erstreckt sich sowohl auf die eigens durchgeführte Datenverarbeitung als auch auf die durch angeschlossene Dienstleister, hier insbesondere die Datenverarbeitung durch Auskunfteien. Nachfolgend werden die Änderungen am Beispiel der sogenannten SCHUFA-Klausel dargestellt.
DS-GVO – Informationspflichten bei Einbindung der SCHUFA
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