Diese Frage ist noch nicht eindeutig geklärt. Da das BFSG allerdings explizit die Anbieter der Telemedien adressiert, wird man wohl davon ausgehen müssen, dass die Marktplatzbetreiber für die Barrierefreiheit der Angebote verantwortlich sind.
Diese Frage ist noch nicht eindeutig geklärt. Da das BFSG allerdings explizit die Anbieter der Telemedien adressiert, wird man wohl davon ausgehen müssen, dass die Marktplatzbetreiber für die Barrierefreiheit der Angebote verantwortlich sind.