Kundenservice: Muss der auch barrierefrei sein?

Das BFSG bezieht sich nur auf den barrierefreien Telemediendienst, also den Internetauftritt. Darüber hinaus besagt § 12 Nr. 4 BFSGV, dass im Fall der Verfügbarkeit von Unterstützungsdiensten wie Help-Desks oder Call-Centern, diese Informationen über die Barrierefreiheit und die Kompatibilität der Dienstleistung mit assistiven Technologien mit barrierefreien Kommunikationsmitteln bereitstellen müssen. Der Kundenservice muss also darüber informieren können, ob der Onlineshop barrierefrei ist und wie er mit assistiven Technologien bedient werden kann.
 

Mitarbeiter im Kundenservice müssen Auskunft geben können, wie eine Website barrierefrei bedient werden kann.