Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG

Herzlich willkommen auf der Informationsseite des Bundesverbands E-Commerce- und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) zum ElektroG2. Das am 24.10.2015 in Kraft getretene, novellierte ElektroG bringt für E-Commerce- und Versandhandelsunternehmen umfangreiche zusätzliche Pflichten mit sich. Hierzu zählen:

  • neue Meldepflichten
  • Pflicht zur Rücknahme von Elektroaltgeräten
  • neuen Handlungs- und Registrierungspflichten im Falle grenzüberschreitenden Handels 

Antworten auf die hiermit verbundenen praktischen wie auch rechtlichen Fragen finden Sie hier! Eine im Einzelfall erforderliche Rechtsberatung wird hierdurch nicht ersetzt.