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Warnmeldung des Landeskriminalamtes Baden-Würtemberg betreffend Warenlieferungen nach Großbritannien

mitgeteilt von Susan Saß (bevh)

Liebe bevh-Mitglieder,

das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat uns gebeten, die folgende Information weiterzugeben. Wir bitten um Beachtung.

Beste Grüße

Ihr bevh-Team

"Sehr geehrte Damen und Herren,

aktuell sind vermehrt Unternehmen der Lebensmittelbranche Opfer von Betrügern geworden. Daher wird um Warnung Ihrer Mitglieder vor nachfolgender Masche gebeten.

Derzeit werden vermehrt mittelständische Unternehmen der Lebensmittelindustrie, Metall-und Elektronikindustrie sowie Branchen mit hohem Exportanteil von Betrügern angegangen. Die Täter treten als Großkunden auf und geben unter dem Deckmantel seriöser britischer Unternehmen Bestellungen in großem Stil auf.

Angebahnt wird das Geschäft mit Hilfe von verfälschten E-Mail-Absenderadressen, welche die Zugehörigkeit zu seriösen Unternehmen in Großbritannien vortäuschen. Fachbegriffe und branchenübliche Formulierungen unterstreichen diesen Eindruck; ernsthaftes Kaufinteresse wird vorgegaukelt. Die Täter signalisieren sofortige Zahlungsbereitschaft und belegen wenn nötig ihre Bonität mit gefälschten Bilanzen.

Die geschädigten Unternehmen beauftragen über das Internet internationale Speditionen und veranlassen die Lieferung nach Großbritannien. So gelangen Lieferungen mit Warenwerten von teilweise über 100.000 Euro direkt in die Hand der Täter: Bezahlt wird die Ware nicht.

Das Landeskriminalamt empfiehlt daher bei Kundenbestellungen per E-Mail aus dem Ausland, insbesondere aus Großbritannien:

Verifizieren Sie den Kunden bzw. seine Bestellung durch direkte Kontaktaufnahme über Telefon oder E-Mail-Verbindungen, die auf der Homepage des Kunden als Kontaktdaten hinterlegt sind.

Benutzen Sie nicht die Kontaktdaten aus der E-Mail oder den Antwort-Button für die Überprüfung.

Informieren Sie die Beschäftigten Ihres Unternehmens über diesen Fake-Customer-Trick.

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn Ihr Unternehmen durch diese Betrugsmasche bereits geschädigt wurde oder solche betrügerischen Bestellungen per E-Mail in Ihrer Firma eingegangen sind."