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Verwirrung um die neue Verpackungsverordnung: bevh fordert Moratorium in letzter Minute

Ab dem 12. August 2026 soll in der EU die neue Verpackungsverordnung gelten. In den vorab veröffentlichten FAQs zum neuen Rechtsrahmen wurden nun überraschend elementare Auslegungen des Erzeugerbegriffs umgeworfen. Händler gelten nun nicht mehr als die Erzeuger von Versandverpackungen, wie von uns seit Langem gefordert. Nach mehr als einem Jahr der Vorbereitung auf die Verpackungsverordnung müssen sich Onlinehändler nun wieder komplett umstellen. Hierzu äußert sich Eva Behling, Leiterin Recht & Compliance beim bevh:

Die von uns geforderte Einsicht kam zum spätestmöglichen Zeitpunkt: Die Kurskorrektur der EU ist zwar wünschenswert. Statt frühzeitig Klarheit zu schaffen, hat der Gesetzgeber aber mit seinem plötzlichen Richtungswechsel neue Rechtsunsicherheit geschaffen. Der Schock ist den Händlern anzumerken. Sie haben erhebliche Ressourcen aufgewendet, um den neuen Anforderungen zu entsprechen. Das spontane Handeln der EU-Kommission bringt nun erneut Händler und Produzenten von Verpackungen gegeneinander auf. Wir fordern daher notgedrungen ein Moratorium der neuen Regeln, bis die entstandene Unordnung um die Verpackungsverordnung beseitigt ist und Onlinehändler eine rechtssichere Handlungsgrundlage bekommen.