Umsetzung rechtlicher Vorgaben:

Neue Regelungen im Elektrog

Ab dem 15.08.2018 gilt der „offene Anwendungsbereich“ (open scope). Damit fallen grundsätzlich ALLE elektrischen und elektronischen Geräte unter die Registrierungspflicht gemäß Elektrogesetz. Somit sind zukünftig deutlich mehr Geräte und Gerätearten registrierungspflichtig als bisher, wie z.B. Möbel und Bekleidung mit elektrischen Funktionen und viele weitere Produkte.

Unser Partner Deutsche Recycling informiert über die Ausweitung der Registrierungspflichten und die notwendigen Änderungen.