Datenschutz- und Verbraucherpolitik:

Musterfeststellungsklage

Nachdem im Koalitionsvertrag die Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage manifestiert wurde (Rz. 5790 ff), wurde Ende März ein Gesetzesentwurf hierzu veröffentlicht. Danach sollen eingetragene Verbraucherschutzverbände die Möglichkeit haben, zugunsten von mindestens zehn betroffenen VerbraucherInnen das Vorliegen oder Nichtvorliegen zentraler anspruchsbegründender bzw. anspruchsausschließender Voraussetzungen feststellen zu lassen.